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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Richard Presutka (---.41.229.148.vie-mc.inode.at)
Datum: 16.11.06 11:48
Guten Tag !
Ich habe seit 2003 ein Transportunternehmen gemeldet, dieses lief nie sonderlich gut und jetzt muss ich aus Kostengründen das Unternehmen mit 1.Dezember 2006 zusperren.
Ich habe bereits zahlreiche Bewerbungen geschrieben, aber bis sich wieder eine Tätigkeit für mich findet, muss ich irgendwie über die Tage kommen.
Daher meine Frage: Habe ich Anspruch, nach eiener Selbständigen Gewerblichen Tätigkeit auf Notstandhilfe ?
Herzlichen Dank im vorraus für die Antworten !
Richard
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Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum: 17.11.06 15:26
Nein, zumindest nicht nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz.
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Autor: Ivo (---.tech.t-mobile.at)
Datum: 01.01.07 19:37
Falls Sie vor der Gründung /Anmeldung Arbeitslos/Notstandshilfe berechtig waren (bezogen haben), ja!
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