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 Gerichtliche Versteigerung
Autor: Peruskic Maria (---.41.229.148.vie-mc.inode.at)
Datum:   16.11.06 13:39

Liebes Forum !

In zwei Tagen wird ein el.Gerät in der Auktionshalle des BG versteigert. Wahrscheinlich ist es das langersähnte Gerät zu einem niedrigen Preis, aber darf jedermann an dieser Versteigerung Teilnehmen ? Bzw. fallen irgendwelche Gebühren an, auch wenn man nichts ersteigert ?

Danke
Maria



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 Re: Gerichtliche Versteigerung
Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum:   17.11.06 15:25

Ja, jeder.

Nein, keine Gebühren.

Im Falle eines "Zuschlages" (= man hat am meisten geboten) ist allerdings das "Meistbot" (= die gebotene Summe) sofort zu bezahlen und auch das Ersteigerte sofort mitzunehmen.
Leistet der "Ersteher" (= Sie) das Meistbot nicht, so ist auf Ihre Kosten und Ihr Risiko neuerlich die Versteigerung durchzuführen (d.h. Sie haften dann für die Differenz und auch für allfällige Lagerkosten, wenn bei der neuerlichen Versteigerung weniger geboten wird).



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