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 begriffsklärung?
Autor: via (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   15.11.06 20:03

kann mir jemand erklären, was "neuvollzug der fahrnisexekution" genau bedeutet?

danke
LG
V



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 Re: begriffsklärung?
Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum:   16.11.06 04:33

"Fahrnisexekution" ist die Pfändung und der Verkauf (in der Regel durch Versteigerung) sämtlicher sich im Gewahrsam des Verpflichteten befindlicher beweglicher Sachen.

Wenn die Pfändung erfolglos geblieben ist, weil
- vom Gerichtsvollzieher nichts Verwertbares vorgefunden wurde;
- der Vollzugsort versperrt vorgefunden wurde (und kein Vollzugsversuch mit Schlosser beantragt wurde);
- der Verpflichtete unbekannt verzogen ist;

oder wenn gepfändete Sachen nicht verkauft werden konnten, weil
- sie bei der Versteigerung nicht mehr vorgefunden wurden;
- sich dafür kein Käufer gefunden hat;

oder wenn der Verkauf der zuletzt gepfändeten Gegenstände ("Fahrnisse") keinen ausreichenden Erlös erbracht hat, um die Forderungen des Gläubigers abzudecken,

DANN kann der Gläubiger den "Neuvollzug der Fahrnisexekution" beantragen, sprich: der Gerichtsvollzieher muß dann einen neuerlichen Pfändungs- bzw. Verkaufsversuch unternehmen.



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