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rechtsanwalt.at Forum
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Datum: 15.11.06 20:03
kann mir jemand erklären, was "neuvollzug der fahrnisexekution" genau bedeutet?
danke
LG
V
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Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum: 16.11.06 04:33
"Fahrnisexekution" ist die Pfändung und der Verkauf (in der Regel durch Versteigerung) sämtlicher sich im Gewahrsam des Verpflichteten befindlicher beweglicher Sachen.
Wenn die Pfändung erfolglos geblieben ist, weil
- vom Gerichtsvollzieher nichts Verwertbares vorgefunden wurde;
- der Vollzugsort versperrt vorgefunden wurde (und kein Vollzugsversuch mit Schlosser beantragt wurde);
- der Verpflichtete unbekannt verzogen ist;
oder wenn gepfändete Sachen nicht verkauft werden konnten, weil
- sie bei der Versteigerung nicht mehr vorgefunden wurden;
- sich dafür kein Käufer gefunden hat;
oder wenn der Verkauf der zuletzt gepfändeten Gegenstände ("Fahrnisse") keinen ausreichenden Erlös erbracht hat, um die Forderungen des Gläubigers abzudecken,
DANN kann der Gläubiger den "Neuvollzug der Fahrnisexekution" beantragen, sprich: der Gerichtsvollzieher muß dann einen neuerlichen Pfändungs- bzw. Verkaufsversuch unternehmen.
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