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 Kündigung Mietvertrag als Mieter
Autor: Kathrin (88.116.85.---)
Datum:   15.11.06 11:07

Hallo,

ich habe das Problem dass ich seit 2 Monaten in einer Wohnung wohne und mittlerweile große einseitige Probleme mit meinem Vermieter habe.. Mein Vermieter begrapscht mich bei jeder Gelegenheit am hintern und klingelt aufdringlich des öfteren. er benutzt vorwände um in die Wohnung zu kommen bsp. checken der Elektrik um mich dann immer in irgendeiner art und weise anzufassen.. ich fühle mich sehr unwohl in dieser situation und noch unwohler bei dem gedanken dass er einen schlüssel zu meiner wohnung hat.. ich habe mich durch den Mietvertrag gelesen und festgestellt dass über eine Kündigung seitens des Mieters kein Eintrag vermerkt ist.. lediglich die Mietdauer von 1 Jahr und die Aufhebungsgründe für den Vermieter. Was kann ich tun in dieser Situation um aus dem Mietvertrag zu kommen wenn nichts drinsteht? Wie ist die rechtliche Lage in meiner Situation?
Mit freundlichem Gruß
Kathrin



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 Re: Kündigung Mietvertrag als Mieter
Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum:   15.11.06 15:59

Hier müßte wohl eine sofortige "vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund" möglich sein (wobei sich aber die schwere Nachweisbarkeit der Übergriffe für Sie nachteilig auswirken könnte, sodaß es im Falle einer Klage des Vermieters auf Leistung des Mietzinses infolge Unwirksamkeit der Vertragsauflösung letztlich darauf ankommt, wessen Aussage vom Gericht als glaubwürdiger erachtet wird).

Sie sollten damit aber auf keinen Fall zu lange zuwarten, sondern möglichst rasch eine neue Bleibe suchen, übersiedeln und dem Vermieter schriftlich (mit Zustellnachweis) unter Angabe der Gründe die sofortige Vertragsauflösung erklären.

Jedenfalls dürfen Sie das Schloß zu Ihrer Wohnung tauschen (auch wenn im Mietvertrag anderes vereinbart worden sein sollte). Außer in unaufschiebbaren Fällen (zB Wasserrohrbruch odgl.) darf der Vermieter nur aus besonderen Gründen und nur gegen rechtzeitige Vorankündigung Zutritt zur Wohnung verlangen (sodaß Sie sich ja durch die Anwesenheit von Gästen gegen Übergriffe absichern können).

Sollten Sie die Wohnung behalten wollen, wäre auch die Anzeigeerstattung bei der Polizei wegen "Stalking" (Erklärung siehe weiter unten im Beitrag "Mobbing etc.") mit der Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung gegen den Vermieter in Betracht zu ziehen.

Sie sollten sich jedenfalls bei Polizei, Frauenberatung, Mieterschutz, Bezirksgericht oder Anwaltskammer noch eingehend beraten lassen, uzw. möglichst rasch.



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