Das Verzeichnis für Rechtsanwälte und Rechtsanwalts-Kanzleien

rechtsanwalt.at Forum

 Neues Thema  |  zum Anfang der Seite  |  Gehe zum Thema  |  Suche   Neueres Thema  |  Älteres Thema 
 Kann das Kind entscheiden, wo es wohnt?
Autor: H. Riesner (195.145.30.---)
Datum:   09.11.06 08:55

Guten Morgen!
Ich habe einen außerehelichen Sohn, der seit der Trennung bei seiner Mutter lebt. Es gibt klare Tendenzen, dass er von sich aus gerne bei mir leben würde, was seine Mutter aber freiwillig nie zulassen wird.
Gibt es für Kinder eine Möglichkeit, selbst zu entscheiden, bei welchem Elternteil sie gerne leben möchten?
Ich glaube irgendwo mal gelesen zu haben, dass ein solches "Kindesrecht" ab dem 14. Lebensjahr besteht?
Kann das stimmen?

mfg
HR



Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Kann das Kind entscheiden, wo es wohnt?
Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum:   09.11.06 14:15

Nein, das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt bis zur Volljährigkeit dem/den Obsorgeberechtigten (§ 146b ABGB).

Das Kind ist aber in einem allfälligen Gerichtsverfahren anzuhören (§ 182b AußStrG), wobei es keine fixe Altersuntergrenze gibt; es kann unter Umständen sogar selbst entsprechende Anträge stellen.

Der Tatbestand der "Kindesentziehung" (§ 195 StGB), der auf Antrag des Erziehungsberechtigten zu verfolgen ist (in der Praxis zumeist gegen den nicht obsorgeberechtigten Elternteil, der das Kind zu sich nimmt), bezieht sich nur auf unter 16-Jährige.
Er ist im übrigen nicht zu bestrafen, wenn der Beschuldigte Grund zur Annahme hatte, daß ohne sein Handeln das körperliche oder seelische Wohl des Kindes ERNSTLICH gefährdet wäre, UND er den Aufenthalt des Kindes unverzüglich entweder dem Erziehungsberechtigten, oder dem Jugenwohlfahrtsträger, oder einer Sicherheitsbehörde bekanntgegeben hat.

(Bei gemeinsamer Obsorge kommt eine "Kindesentziehung" nicht in Frage, es sei denn, es wird gegen gerichtliche Auflagen verstoßen.)



Antwort zu dieser Nachricht
 Thread Ansicht   Neueres Thema  |  Älteres Thema 


 
 Antwort zu dieser Nachricht
 Ihr Name:
 Ihre E-Mail:
 Betreff:
  Code-Wort: Geben Sie folgendes Wort genau so ein, wie es hier steht:
Sende Antworten als E-Mail an die obige Adresse.