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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Marianne (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 09.08.11 14:59
Liebes Team!
Ich habe folgende Frage. Meine Mutter hat mir nach dem Tod meines Vaters das Elternhaus geschenkt. Sie hat lebenslanges Wohnrecht in diesem Haus. Ich habe noch zwei Schwestern und würde gerne wissen, was die beiden nach dem Ableben unserer Mutter erben würden. Meiner Mutter hat sonst keine weiteren Vermögen etc.
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
MFG
Marianne
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Autor: J. L. Gasperini (---.dsl.sil.at)
Datum: 20.08.11 12:33
Wenn es nichts zu erben gibt, gehen die Erben grundsätzlich leer aus.
Allerdings können Ihre Schwestern die Schenkung durch einen Antrag im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens an das Erbe anrechnen lassen und haben dann Anrecht auf je ein Sechstel (Pflichtteil) des Werts des Hauses. Entscheidend dabei ist der Wert zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht zum Zeitpunkt der Schenkung. Verbesserungen und Investitionen bleiben aber unberücksichtigt, es wird also der Wert des Hauses festgestellt, als wenn es seit der Schenkung nicht verändert worden wäre.
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