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 Betrifft-Vormundschaft
Autor: Pötsch Igrid (---.31.11.vie.surfer.at)
Datum:   15.04.11 14:33

Bitte helffen Sie mir!

Bin 24 jhare verheiratet, pflege ca 2 Jhare meinen Mann Spitalsbette ,Windeln Parkinson Demenz ect.. Habe zeit 12.4 beim Notar Vormundschaft für meinen Mann . Meine Frage muss ich genau Dokumentieren die Stunden une die Ausgaben da er Pfelegegeld Stufe 5 bekommt. Notar sagt , ich wäre jetzt seine Angestellte!!Deshalb die Buchfürung.

Bitte um Rat!

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 Re: Betrifft-Vormundschaft
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   16.04.11 01:15

Sie sind nicht seine Angestellte, aber Sie müssen als Sachwalterin dem Gericht gegenüber auf Verlangen Rechenschaft über die Verwendung seiner Mittel ablegen.

Die Dokumentation des Pflegeaufwands kann in späteren Pflegegeldverfahren nützlich sein (und bei Erbsauseinandersetzungen, falls Sie Schenkungen erhalten haben und Pflichtteilsberechtigte diese auf deren Pflichtteile angerechnet erhalten wollen; immerhin wäre die Erkrankung Ihres Mannes ein Scheidungsgrund und ist die Pflege somit aber auch nicht mehr selbstverständlicher Ausfluß Ihrer ehelichen Beistandspflicht).

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