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Autor: der Koch (---.dynamic.xdsl-line.inode.at)
Datum: 10.01.11 20:33
Guten Tag,
die Fakten:
Bin Kommanditist in einer GmbH&CoKG.Ich habe einen Geschäftspartner (Ein Mann GmbH und Komplementär der Kg, 90%). Es liegt eine Vollversicherung als Selbständiger bei der SVA vor. Der Firmenwert wurde bei der Firmenbucheintragung mit 200.000€ festgelegt. Meine Beteiligung lautet auf 10% und meine Haftsumme auf 20.000€.
Die Firma ist seit 16 Monaten in Form eines Gastronomiebertiebs tätig (4 Monate 2009 und 2010). Ich habe keine Einlage getätigt.Es liegt kein Gesellschaftsvertrag vor.
Erbringe aber pro Woche eine Arbeitsleistung von ca.50 Stunden(als Küchenchef mit 2 weiteren Mitarbeitern).
Monatlich erhalte ich eine Gewinnvorwegzahlung von 1.200€.
Bis jetzt hatte ich noch keinerlei Einsicht in relevante Umsatzzahlen, d.h. kein Jahresabschluß trotz Aufforderung(da noch nicht fertig für 2009).
meine Fragen:
Besteht Arbeitspflicht?
Bin ich damit "Arbeitskommanditist"- und gibt es diesen Begriff juristisch gesehen?
Wie wird die Arbeit in Bezug auf die Haftsumme gewertet?
Kann ich vorzeitig austreten(ohne Halbjahresklausel zum Jahresende)?
Habe ich das Recht auf Einsicht in die Unternehmenszahlen, wenn ich vermute das etwas nicht mit rechten Dingen zu geht(nicht verbuchte private Entnahmen, Private Anschaffungen zu Lasten des Unternehmens)?
Habe ich Einspruchsrecht, wenn der Geschäftspartner das Unternehmen verkaufen will?
Ist es möglich bei Ausstieg aus der Gesellschaft vertraglich festzuhalten, dass absolut keine Verbindlichkeiten mehr für mich bestehen (Steuerschuld usw.)-sprich das Außerkraftsetzen der 5 Jahresregel?
Ich wäre sehr dankbar für ernst gemeinte Antworten!!!!!
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