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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Romeo (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 29.12.10 22:00
A hat ein Haus und lässt seinen Sohn mit seiner Frau darin unentgeltlich wohnen (sie haben aber kein Wohnrecht). Das Haus gehört A alleine nun stirbt der Sohn. Frage: hat die Witwe ein Recht darauf in dem Haus wohnen zu bleiben bzw. wie sieht es mit Fristen aus?
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 30.12.10 23:03
Ein sogenanntes Prekarium (unentgeltliche Bittleihe) ist jederzeit und ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen kündbar, somit kann der überlebende Ehepartner daraus auch keinerlei weitergehenden Rechte ableiten als zu Lebzeiten der Verstorbene.
Das sog. 'gesetzliche Vorausvermächtnis' des überlebenden Ehepartners besteht also nur, wenn die betreffende Wohnung (das Haus) 'zum Nachlaß gehört', wenn es also entweder im Eigentum des verstorbenen Ehepartners stand oder Bestandrechte (zB Miete, Pacht) daran vorlagen.
Von der Bittleihe ist aber die echte Leihe (§ 975 ABGB) zu unterscheiden, die vorliegt, wenn der Leihgeber auf die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit verzichtet hat.
Unentgeltlichkeit bedeutet außerdem nicht automatisch, daß eine Bitt- oder Leihe vorliegt; es kann sich tatsächlich auch um eine Miete handeln, wenn die Erbringung von Gegenleistungen (zB Dienstleistungen, Erhaltungsarbeiten, Kostenübernahmen udgl.) vereinbart war oder stillschweigend hingenommen wurde, sofern es sich dabei nicht um einen regulären Benützungsaufwand handelt und daher der Leihgeber bei wirtschaftlicher Betrachtung unterm Strich gesehen so gestellt ist, als würde er Miete erhalten.
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