|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: Robert (---.15.15.vie.surfer.at)
Datum: 10.09.10 12:38
Hallo!
Wir würden uns in Niederösterreich gerne einen kleinen Unterstand für Schafe im Grünland bauen. Wir wissen natürlich, dass wir rechtlich kein Bauwerk errichten dürfen, welches laut der NÖ Bauordnung als "ein Objekt, dessen fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und das mit dem Boden kraftschlüssig verbunden ist" definiert wird. Jetzt stellt sich mir aber die Frage, ab wann ein einfacher Unterstand aus Holz ein "wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen" erfordert?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Lg, Robert
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|
Autor: Leitner & Reichl (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum: 10.09.10 18:15
Sehr geehrter Herr Robert!
Wie generell in Fragen des Verwaltungsrechts, empfiehlt es sich auch hier, vorab bei der zuständigen Behörde eine unverbindliche Einschätzung der Sachlage zu erfragen. Hierzu reicht oft - wenngleich natürlich nicht immer - auch schon ein freundlicher Anruf.
Sollten Sie dies nicht wünschen oder vorab weitere Informationen sammeln wollen, so hilft Ihnen möglicherweise das unter dem folgenden Link ersichtliche Judikat des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2007 weiter, welches sich mit der Genehmigungspflicht von Plakatwänden auseinandersetzt.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR_2006050115_20070321X01/JWR_2006050115_20070321X01.html
Sollten Sie anwaltliche Unterstützung benötigen, so können Sie gerne per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen.
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|