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 Auto kaputt
Autor: Hampa (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   18.06.09 12:36

Guten Tag.
Zn meinem Problem:
Ich habe an diesem Wochenende, unter Alkoholeinfluss, eine Eisenstange gegen ein Auto geworfen.
Ein Polizist der wusste wem dieser wagen gehört stellte mich zur rede und nahm meine Daten auf.
Am nächsten Tag meldeten sich die Besitzer und wir haben uns ausgemacht das ich den schaden Bezahle und Sie werden mich nicht Anzeigen.
Jedoch erhielt ich etwas später einen Anruf wo mir die Frau mitteilte Sie habe einen Kostenvoranschlag der sich auf 1900€ beläuft.
Jedoch weiss ich, ich habe das Auto vorne an der Motorhaube erwischt und eine Delle gemacht.
Sie behauptet jedoch die Motorhaube sei Eingedrückt zerkratzt und die türen seitlich sind ebenfalls zerkratzt.
Der Polizist behauptet plötzlich ich hätte auf das Auto eingeschlagen usw...
Ich weiss was ich getan habe. Ich habe die stange weggeworfen und das auto erwischt.
Jetzt Werden mir solche Sachen vorgeworfen.
Wie soll ich mich am besten verhalten?
Ich kann doch undmöglich so viel geld bezahlen für etwas was ich nicht gemacht habe.
Soll ich mich anzeigen lassen.
Gibt es irgendwelche möglichkeiten für mich da Heil rauszukommen?
Danke für die Antworten.
Mfg



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 Re: Auto kaputt
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   19.06.09 15:06

Da der Vorfall von einem Polizisten aufgenommen wurde, wird es ohnehin zu einer gerichtlichen Ahndung kommen müssen, zumal es sich bei der Sachbeschädigung (§ 125 StGB) um ein Offizialdelikt handelt, das von Amts wegen zu verfolgen ist und somit unabhängig davon, ob der Geschädigte das möchte oder nicht.

Freiwillige Schadensgutmachung kann aber einen Strafmilderungsgrund darstellen bzw. kann die Staatsanwaltschaft diesfalls auch unter Setzung einer Probezeit von der Durchführung des Strafverfahrens absehen (sog. "Diversion").

Jemandem, der zur Tatzeit alkoholisiert war, wird im allgemeinen keine besondere Glaubwürdigkeit zuerkannt, was den Tathergang anlangt (vor allem nicht, wenn es einen zur Objektivität verpflichteten Beamten als Zeugen gibt).

Am besten sehen Sie das als Lehrgeld an.

Wenn Sie nämlich den Schaden nicht gut machen, wird die Verursachung bzw. exakte Höhe im Strafverfahren von einem Sachverständigen festzustellen sein, was ebenfalls mit Kosten verbunden ist.
Zwar kann es auch noch in der Strafverhandlung zu einer Diversion kommen, wenn Sie sich sofort nach Vorliegen des Gutachtens zur Schadensgutmachung bereit erklären; aber wie schon gesagt, müssen Sie dann auch noch Verfahrenskosten bezahlen (sowohl an das Gericht als auch an den Geschädigten, falls sich dieser anwaltlich vertreten dem Verfahren als Privatbeteiligter anschließt).

Alleine schon in Anbetracht des Tatwerkzeugs dürfte der nunmehr geltend gemachte Schaden ohnehin nicht wirklich überhöht sein.



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