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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Michael (---.broadband.corbina.ru)
Datum: 30.12.08 14:01
Guten Tag!
Ich hätte eine kurze und unkomplizierte Frage: Angenommen ich habe VOR meiner Hochzeit 20.000 Euro auf meinem Konto und es kommt zur (hoffentlich wohl nicht) Scheidung. Das ich für den ganzen Unterhalt aufkommen muss, ist klar ... die Frage aber: Werden die 20.000 Euro auch aufgeteilt ... oder sind und bleiben das Meine ?
Vielen Dank für Antworten
Michael
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 04.01.09 22:01
An sich unterliegt das von jedem Ehepartner eingebrachte Vermögen nicht der Aufteilung.
Bei Geldvermögen besteht aber das Problem, daß "Geld kein Mascherl trägt"; wenn daher das betreffende Konto während der Ehe auch für gemeinsame Zwecke benutzt wurde, dürfte der Nachweis schwer fallen, daß ein bestimmter Betrag noch demjenigen zuzurechnen ist, der das Konto in die Ehe eingebracht hatte (unmöglich ist ein solcher Nachweis dennoch nicht, bloß ist es halt unter Umständen eine enorme Rechnerei ...).
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