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 Urkundenfälschung
Autor: Daniela (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   27.12.08 18:53

Ich bin 16 und möchte in eine Disco, in der man erst ab 18 reinkommt.

Ich habe mir schon überlegt, ob ich einen Ausweis fälschen sollte, aber das traue ich mich nicht.

Nun möchte ich fragen, welche Strafe man bekommt, wenn man einen Ausweis fälscht.



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 Re: Urkundenfälschung
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   04.01.09 21:57

Siehe dazu bereits diesen Thread hier :

http://www.forum.rechtsanwalt.at/forum/read.php?f=4&i=1807&t=1807#reply_1807

Die Strafdrohung für die Fälschung von Ausweisen beträgt zwei Jahre (§ 224 StGB), Jugendstrafen sind niedriger.

Zu empfehlen ist so eine Aktion aber nicht, zumal Vorstrafen ein beträchtliches Karriere-Hindernis darstellen können und es sich in Anbetracht der möglichen straf- und gewerberechtlichen Folgen für den Discobetreiber auch um kein bloßes Kavaliersdelikt mehr handelt !



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