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 Exekution und AUTO
Autor: arme laus (85.125.182.---)
Datum:   16.07.08 22:43

Leider bin ich aufgrund einiger umstände (Firma in Konkurs usw)einigen Leuten was schuldig,ich wohne am land und habe keine möglichkeit hier mit bus oder so wegzufahren.
Kann ich trotz exekution ein auto besitzen?
Wenn ja in welchem Wert?
Wollte mir eins so um 350euro anschaffen aber wenns dann gepfändet wird bringts ja nichts:(

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 Re: Exekution und AUTO
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   17.07.08 14:11

Fahrzeuge sind als Vermögenswerte grundsätzlich pfänd- und verwertbar.

Wenn der Verpflichtete Dienstnehmer ist und das Fahrzeug beruflich benötigt, kann der Gläubiger die sogenannte "Austauschpfändung" beantragen, d.h. er muß ein gerade noch verkehrstüchtiges Fahrzeug beistellen, das der Verpflichtete anstelle seines eigenen Fahrzeuges, das versteigert wird, erhält.

(Sie sollten ohnehin sparen.)



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