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 Erbrecht
Autor: Sabrina (---.stadt.dyn.salzburg-online.at)
Datum:   24.02.08 14:17

Wenn ein Sohn vor seiner Mutter stirbt wird dann das Erbe automatisch weiter an seine Frau oder seine Kinder übertragen?



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 Re: Erbrecht
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   24.02.08 15:03

Unter der Voraussetzung, daß kein Testament errichtet wurde, geht

1. die Hinterlassenschaft des Sohnes zu 1/3 an die überlebende Ehefrau und zu 2/3 an die Kinder;

2. die Hinterlassenschaft der Mutter (zu 1/3 an deren Ehemann bzw. ansonsten/im übrigen) an deren Kinder, sofern eines davon bereits verstorben ist (so wie hier der Sohn), an dessen Kinder.

Für den Fall, daß ein Testament errichtet wurden, erhalten diejenigen, die nach dem oben Dargelegten gesetzlich erbberechtigt wären, wenn sie im Testament übergangen wurden, den sog. "Pflichttteil", d.i. die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.



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