|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: Danglmaier Dietmar (80.240.238.---)
Datum: 06.02.08 10:51
Hallo
Habe ein kleines Problem mit meinem neuen PKW. Der Pkw hatte einen Ölverlust welcher auch vom Händler im Zuge der Gewährleistung repariert wurde. Das Fahrzeug ist 4 Monate alt und weist einen Kilometerstand von 800 km auf. Mein Problem hierbei ist aber das durch diesen Ölverlust meine Auffahrt (ist mit Steinen ausgelegt) verunreinigt wurde. Diese Ölspuren laßen sich mit konventionellen Methoden auch nicht mehr entfernen. Daher habe ich mir einen Kostenvoranschlag von der Firma geholt welche die Steine verlegt, diese bezifferte die Schadenshöhe mit € 800. Kann diese Reparatur der Auffahrt vom PKW Händler verlangt werden? Immerhin handelt es sich hier ja um einen Schaden welcher durch den defekten PKW entstanden ist. Außerdem wird in den PKW Unterlagen (Betriebsanleitung, Serviceheft und Garantieunterlagen) darauf hingewiesen das vom Herrsteller des PKWs keine Haftung auf entstandene Schäden durch den PKW übernommen wird. Ist dies zulässig?
MFG Danglmaier Dietmar
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|