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 Alte frau braucht hilfe!
Autor: Andi (---.2.12.vie.surfer.at)
Datum:   01.07.07 21:05

Hallo!

Als ich 26 heute bei meiner nachbarin klopfte die mitlerweile 65 jahre alt ist machte sie die tür auf und sah mich ganz komischn an, so als würde sie einen anderen erwarten.
da ich ein gutes verhälniss zu ihr habe obwohl ich erst 3 jahre in dem haus wohne und sie mir auch voll und ganz vertraut kamen wir dann gleich ins gespräch.
sie sagte sie hoffte ihr nachbar aus der nebenwohnung währe das statt mir gewesen, weil er sich doch gestern wieder 50€ ausgeborgt hatte.
und ich sagte: "wieder, sie haben wieder gesagt". dann erzählte sie mir das er das schon seit einem halben jahr macht und noch nie was zurückgebracht hat.
sie hat es sich sogar schriftlich geben lassen. auf dem zettel steht:"ich herr xxxx schulde frau xxxx insgesamt 7.800€.
meine nachbarin weinte darauf und sagte das sie aus sorge um das geld nicht mehr schlafen kann und nicht mehr weiter weiss. sie bat mich um hilfe, und jetzt wende ich mich mal vorab an euch.

kann sie mit dem zettel denn zu einem anwalt gehen?
muss sie die anwaltskosten tragen wenn sie nicht rechtsschutzversichert ist?
wie kann man das regeln, geld haben die nämlich keines, mit sicherheit.


bitte um hilfe!

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 Re: Alte frau braucht hilfe!
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   02.07.07 16:47

Wenn der "Zettel" echt ist, kann er im Rahmen eines Klagsverfahrens natürlich als Beweismittel gebraucht werden.

Wer sich keinen Anwalt leisten kann, kann beim zuständigen Gericht (hier: das örtliche Bezirksgericht) unter Offenlegung seiner allseitigen Verhältnisse (Einkommen, Vermögen, Fixkosten, Schulden, Sorgepflichten) die sogenannte "Verfahrenshilfe" beantragen, welche auch bewilligt wird, sofern die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht "offenbar aussichtslos" ist; diesfalls wird über das Gericht ein Anwalt bestellt, der kostenlos einzuschreiten hat und im Erfolgsfall von der Gegenpartei zu entlohnen ist.

Um zu verhindern, daß die alte Dame weiterhin die Nachbarschaft sponsert, käme auch eine Besachwalterung (eingeschränkt auf die Vermögensverwaltung) in Betracht; auch hierfür wäre das örtliche Bezirksgericht zuständig.



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