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 Zahlungsvereinbarung und trotzdem wird nicht gezahlt
Autor: Claudia (---.9.12.vie.surfer.at)
Datum:   31.05.07 13:47

Liebes Rechtsanwaltsteam

Habe mit meinem EX - Mann voriges Jahr im März eine Ratenvereinbarung getroffen, in der festgelegt wurde das er mir € 3000,. innerhalb von 2 Jahren ab Mai. 2006 bezahlen solle.

Weiters steht in dieser Vereinbarung, das wenn es zu einem Verzug dieser Zahlung kommt, jedesmal € 50,- mehr dazukommen.

Jetzt ist 1 Jahr vergangen und bekommen hab ich immer noch keinen Cent.
War 1 Jahr so rücksichtsvoll ihm Zeit zu lassen da er gerade ein Haus gebaut hat, aber jetzt steht dieses und er zeigt auch weiterhin keine Andeutungen dieses Geld überhaupt noch zu bezahlen.

Im Gegenteil, er grinst mir immer ins Gesicht und meint ich solle doch zu einem Anwalt gehen.

Bringt mir so eine schriftliche Vereinbarung im Endeffekt etwas oder kann ich da wirklich nichts mehr machen?

Danke für die Hilfe.

Mfg. Claudia

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 Re: Zahlungsvereinbarung und trotzdem wird nicht gezahlt
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   31.05.07 14:03

Die seit Mai 2006 bereits fällig gewordenen Raten können Sie gerichtlich einklagen, sofern Ihr "Ex" nicht beweisen kann, daß Sie ihm diese Raten wegen seines Hausbaus gestundet haben.

Voraussetzung dafür ist allerdings, daß sich die Höhe der Raten aus der Vereinbarung ergibt, ansonsten tatsächlich bloß ein Zahlungsziel vereinbart worden wäre und Sie erst im Juni 2008 klagen könnten.

Einklagen können Sie außerdem Verzugszinsen, uzw. entweder in der gesetzlichen Höhe (4 % per anno unter Privaten) oder -sofern Sie einen Kredit oder eine Kontoüberziehung in Höhe des eingeklagten Betrages laufen haben- im Ausmaß Ihrer Kreditzinsenbelastung.

Was die EUR 50,- anlangt, handelt es sich um eine sogenannte Vertragsstrafe, also eine Sanktion auf vertragswidriges Verhalten.
Auch diese können Sie -je nach Fälligkeit bisheriger Raten (siehe oben)- einklagen, sie unterliegt jedoch dem richterlichen Mäßigungsrecht (das Gericht kann sie also herabsetzen oder gar nicht zusprechen, wenn es zur Ansicht gelangt, daß der Zahlungsverzug unverschuldet oder bloß leicht fahrlässig herbeigeführt wurde, oder daß sie -hier wohl kaum anzunehmen- die Möglichkeiten des Schuldners übersteigen).

Soferne ein sogenannter "Terminsverlust" vereinbart wurde, d.h. daß mit Verzug auch nur mit einer Rate die Gesamtforderung fällig wird, können Sie auch alles sofort einklagen.

Aber Achtung : Wesentlich ist nicht nur, was in der Vereinbarung steht, sondern auch was zusätzlich (vor allem nachträglich) noch mündlich vereinbart wurde (und bewiesen werden kann).



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 Re: Zahlungsvereinbarung und trotzdem wird nicht gezahlt
Autor: Claudia (---.9.12.vie.surfer.at)
Datum:   31.05.07 15:44

Hallo

Danke für die schnelle Antwort.

Na ja gestundet hab ich ihn die Raten ja nicht wirklich, ich war nur jedesmal so nett ihn nicht zu bedrängen in der Erwartung das er mir mal von selber ein Geld gibt, was aber bis heute nicht geschehen ist.

Die Höhe der Raten steht in der Vereinbarung drinnen, auch das er diese jedes Monat zu bezahlen hat.

Außerdem steht auch noch drinnen, das (sollte die gesamte Summe bis Mai 2008 noch nicht vollständig bezahlt sein) die Gesamtsumme dann fällig werden würde, abzüglich der geleisteten Raten die er bis dahin schon bezahlt haben sollte.

Mündlich wurde sonst nichts besprochen.

Na dann werd ich vielleicht doch noch die Möglichkeit nutzen zu einem Anwalt zu gehen, hab mich bis jetzt leider immer entmutigen lassen, weil viele meinen ich hätte die Vereinbarung notariel beglaubigen lassen müssen.

Danke für die rasche Hilfe.

Mfg. Claudia



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