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 Winkelschreiber
Autor: Reinhard Schönauer (---.dynamic.xdsl-line.inode.at)
Datum:   10.05.07 23:55

Grüß Gott! Kann mir jemand den Begriff Winkelschreiber erklären? Ich hab nämlich für einen Bekannten einen Mietvertrag gemacht. Ich bin dann der Winkelschreiberei bezichtigt worden (Anzeige, Klage, Kostenforderung...).

Gibt es das alles? Nur weil man den Mietvertrag vom Internet kopiert und dann im WORD runtertippt?

bitte um Nachricht.
Danke.



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 Re: Winkelschreiber
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   13.05.07 18:57

Winkelschreiberei bedeutet die gewerbsmäßige Ausübung einer den rechtsberatenden Berufen vorbehaltenen Tätigkeit.
Wesentlich ist die Gewerbsmäßigkeit - sprich: Entgeltlichkeit.



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