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 Schmerzensgeld wegen Körperverletzung, was ist der erste Schritt ?
Autor: Michael W. (---.2.klafu.surfer.at)
Datum:   01.04.07 18:44

Hallo,

ich habe eine Frage undzwar.

Vor einem Jahr im Mai(2006) wurde ich von jemanden bei einem Fest zu Boden gestoßen und habe mir das Schlüsselbein gebrochen. Der "Täter" kommt aus Deutschland (Ich aus Ö) aber es gab bisher kein Verfahren oder ähnliches. Die Polizei hat auch nur seinen Namen aufgeschrieben ohne es zu überprüfen. Ein Freund von mir hatte aber schon mal eine Vorladung wegs Zeugenaussage vor Gericht.

Wie kann ich den nun vorgehen um auf Schmerzensgeld zu klagen. Ich habe auch einen Rechtschutz.

vielen Dank, ich hoffe mir kann wer weiterhelfen, ... Michael W.



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 Re: Schmerzensgeld wegen Körperverletzung, was ist der erste Schritt ?
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   03.04.07 23:11

Da es hier offenbar bereits ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gibt, können Sie sich diesem als Privatbeteiligter anschließen.

Weiters können Sie den Schädiger am für den Ort der Schadenszufügung zuständigen (Bezirks-)Gericht auf Schadenersatz klagen.

In beiden Fällen sollten Sie die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen (was angesichts Ihrer Rechtsschutzversicherung ohnehin kein großes Problem darstellen sollte), zumal es erforderlich sein wird, ein angemessenes Schmerzengeld zu eruieren, und anwaltliche Vertretung Ihre Rechtsposition in beiden Verfahren verbessert.



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