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Autor: Maria (80.122.20.---)
Datum: 13.03.07 11:08
Hallo,
habe folgende Frage:
Ein Freund von mir hat zugunsten seines Bruders auf seinen Erbteil verzichtet. Nunmehr hat der Bruder schon zu Lebzeiten der Eltern das Elternhaus überschrieben bekommen. Wie ist es aber nun, wenn die Eltern sterben, wer trägt die Begräbniskosten? Kann mein Freund zur Zahlung der Kosten herangezogen werden, obwohl er überhaupt nichts geerbt hat?
Können die Kindern oder gar die Geschwister überhaupt zur Zahlung solcher Kosten herangezogen werden?
Danke, liebe Grüße
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Antwort zu dieser Nachricht
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