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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Georg (---.netparknet.at)
Datum: 08.03.07 15:34
Hallo!
Also ich habe folgendes Problem. Bin 18 geworden und damit volljährig. Meine Eltern leben geschieden und mein Vater müsste für mich unterhalt zahlen, was er aber nicht tat. Mein problem ist jetzt ich habe vor ein paar Wochen eine Exekution bei ihm beantragt die auch bewilligte wurde. Mein Vater rief mich an und meinte er zahlt es in raten. Anbei schickte er mir eine E-Mail die mich misstrauisch machte. Der Text darin lautet:
ich, ..., geb. ..., beantrage hiermit die Aufschiebung gem. § 45a EO samt Einschränkung um € 400, sohin auf insgesamt € 626, der im Betreff genannten Exekution.
Mein Problem ist jetzt das er meint er habe bereits 400 € überwiesen. Obwohl ich glaube das die Einschränkung um 400€ nicht wichtig ist um die Exekution auf zu schieben oder?? Ich mein mir ist alles recht so lange er zahlt ich zu meinem Geld komme das ich zum Leben brauche.
Also ich muss wissen ob diese Geldbeträge die dort stehen nötig sind um eine Aufschiebung der Exekution zu beantragen und wie lange dieser Aufschub ist. Und ob er mich da eh nicht übers Ohr haun will????????
Danke fürs weiterhelfen im vorraus
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 09.03.07 17:17
Die Aufschiebung der Exekution gemäß § 45a EO setzt eine Zahlungsvereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner voraus.
Wenn der Schuldner den Aufschiebungsantrag stellt, muß das Gericht vor Bewilligung erst eine Äußerung des Gläubigers einholen (wobei die Nichtäußerung als Zustimmung gilt).
Thema ist allerdings nur, ob es die behauptete Zahlungsvereinbarung gibt, nicht jedoch, ob sie auch eingehalten wird.
Hält der Schuldner die Vereinbarung nicht ein, kann der Gläubiger frühestens nach Ablauf von drei Monaten (ab Einlangen des Aufschiebungsantrages bei Gericht) mit formlosem Antrag die Fortsetzung der Exekution verlangen.
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Autor: Georg (---.netparknet.at)
Datum: 09.03.07 17:54
was ich jetzt noch wissen wollte ist ob diese beträge in dem schreiben drinnen stehen müssen??
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