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 Gebrachtwagenverkauf
Autor: Paul (62.218.23.---)
Datum:   25.10.06 12:09

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich möchte meinen Gerauchtwagen (noch angemeldet)verkaufen.
Hab auch schon ein möglichen Käufer.
Leider ist es so, dass ich in Wien wohne und der Käufer in Kärnten.
Jetzt hab ich gehört, dass man zum Notar muss, um diesen Kauf, oder die Unterschrift zu bestätigen.
Stimmt das und können Sie mir helfen, wie ich dass am besten anstelle, dass ich nicht übers Ohr gehauen werde!?
Vielen Dank für Ihre Antwort!!



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 Re: Gebrachtwagenverkauf
Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum:   25.10.06 15:11

Schriftlicher Vertrag genügt, Notar ist nicht erforderlich (der Käufer kann die Echtheit der Unterschrift des bisherigen Eigentümers = Verkäufers gegenüber der Zulassungsbehörde bspw. auch durch eine Kopie des Personalausweises nachweisen).



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