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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Alexander Suritsch (---.8.11.vie.surfer.at)
Datum: 16.10.06 12:55
Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich meines Autos. Letztes Wochenende ist mir ein betrunkener Autofahrer hinten in den Wagen gefahren. Heute hat der Vertragshändler sich den Wagen angeschaut und gemeint das es höchst wahrscheinlich ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, was aber erst der Versicherungssachverständiger beurteilen kann.
Mein Auto ist aber erst knapp über ein halbes Jahr alt und soviel ich weiss gibt es da keine Gebrauchtwagenpreise. Wie wird da der Preis berechnet den ich bekomme. Und geht der Preis vom Listenpreis des Wagen gerechnet oder vom eigentlichen (niedrigeren) Preis um den man den Wagen gekauft hat?
Danke schon mal jetzt für eine Antwort !
Mfg Alex Suritsch
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Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum: 16.10.06 21:41
Egal ob neu oder gebraucht, maßgeblich für die Höhe des Schadenersatzes ist allein der ZEITWERT.
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