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 PFLICHTTEIL
Autor: Rudolf (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   19.11.12 12:20

Grüß Gott!
Mein Onkel hat per Testament seinen Neffen als Universalerben bestimmt. Es sind keine
Kinder vorhanden. Meine Tante erhält daher den Pflichtteil.
In die Verlassenschaft fallen:

1/4 des Einfamilienhauses, da meine Tante mit dem 1/2 Anteil des EFH im Grundbuch eingetragen ist.

1/2 Hausplatz, da bei diesem Hausplatz mein Onkel 1/1 im Grundbuch eingetragen ist.

10 ha landwirtsch. Grundfläche, wobei bei diesen Grundstücken meine Tante auch zur Hälfte im Grundbuch eingetragen ist.

Frage:
Was hat meine Tante an Pflichtteil zu erwarten?
In welcher Form wird der Pflichtteil bei Grundstücken abgehandelt?
Muß meine Tante einen Schenkunsvertrag mit dem Erben abschließen um aus dem 1/2 Anteil der Grundstücke herauszukommen?
Muß meine Tante den 1/4 Wert des Einfamilienhauses an den Erben abtreten (Wie und in welcher Form? Welchen Wert?)
Kann der Pflichtteil auch in einer anderen Form als Geld beglichen werden?

Könnten Sie mir vielleicht diese Fragen beantworten?

Freundlich Grüße
Rudolf

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 Re: PFLICHTTEIL
Autor: j. l. gasperini (---.dsl.sil.at)
Datum:   03.02.13 01:27

Es kommt darauf an, auf welche Art ihre Tante zu den Haus- und Grundstücksanteilen gekommen ist. Sollten es Schenkungen von ihrem Mann gewesen sein, wird sie sich diese Schenkungen - auf Antrag der anderen Erben - anrechnen lassen müssen.

Sollte sie die Anteile aus eigenem Vermögen erworben haben, beträgt ihr Pflichtteil die Hälfte des "normalen" Erbes.

Über die Art der Teilung (bei Grundstücken oder Immobilien) sollten sich die Erben im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens, oder auch später, einigen, ansonsten kann ein Erbe eine Teilungsklage einreichen, deren Ausgang nicht exakt vorhergesehen werden kann.

Beispiel EFH: Üblicherweise wird sie 1/4 des Werts des EFH dem Universalerben ausbezahlen oder anderwertig abgelten oder gegenverrechnen müssen.

Selbstverständlich kann der Pflichtteil auch in anderer Form abgegolten werden, die Erben können sich nahezu auf jede denkbare Art des Ausgleichs einigen.

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