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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Alexandra (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 16.08.11 15:41
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte am 05.08.11 beim Bezirksgericht in Salzburg eine Vorladung als Zeugin. Ich war 15 Minuten bei der Anhörung vorm Richter und Co.
Mein Arbeitgeber rechnet mir halbe Stunde hin und retour und die 15 Minuten. Also 1 Stunde und 45 Minuten.Zusäztzlich bekam ich eine halbe Stunde angerechnet und 3,25 Minusstunden.
Ich habe gehört das man den ganzen Tag freigestellt ist und das darf nicht von den Überstunden abgezogen werden. Wie in meinen Fall .Da ich an diesem Tag nicht arbeiten gegangen bin. Was ist nun richtig? Bitte um Antwort. Habe mit meinem Arbeitgeber deswegen Probleme. Meine Arbeitszeit ist von 08:30-13:30. Der Termin war um 09:50. Dauer 15 Minuten. Ich musste zum Landesgerecht wegen Fahrkostenersatz und Bestätigung für den Arbeitgeber das zog sich durch die Kontrolle und ich verließ das Gebäude erst um 11:00. Bitte um Antwort. DANKE.
Freundliche Grüße,
Alexandra
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Autor: RA Mag. Herbert Leitner (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum: 30.08.11 09:34
Sehr geehrte Frau Alexandra!
Es ist unzutreffend, dass man im Falle einer Ladung als Zeuge automatisch für den ganzen Arbeitstag "freigestellt" ist.
Sollten Sie Angestellte sein, ist Ihr Dienstgeber verpflichtet, Sie für die Dauer der zeugenschaftlichen Einvernahme (wozu eben die Anwesenheitsbestätigung durch das Gericht dient) sowie die entsprechenden Wegzeiten freizustellen, nicht jedoch für darüber hinausgehende Zeiten.
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