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Autor: Sebastian Reinisch (90.146.108.---)
Datum: 05.03.11 12:46
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich bin als Qualitätsmanager (auch im Arbeitsvertrag so genannt) in einer mittelständigen Firma angestellt. Einstellungsvoraussetzung u.a. war und ist die QM-Ausbildung nach ISO 9001:2000. Die Firma war vor meiner Zeit zertifiziert, ist aktuell nicht zertifiziert soll aber ggf. wieder zertifiziert werden. In der überreichten Stellenbeschreibung, welche vom ich vom damaligen Geschäftsführer bekommen habe (wurde auch von ihm signiert)steht, das er mein Vorgesetzter ist und sein Stellvertreter der Betriebsleiter. Was aus meiner Sicht und aus der Sicht der Norm ok ist.
Den Originaltext der Norm habe ich leider nicht zur Hand aber unter 5.5.2 Beauftragter der obersten Leitung steht sinngemäß das der QM als Beauftragter der obersten Leitung unabhängig von anderen Verantwortung agieren muss und Meldung an den GF machen muss.
Das heißt bei Unterstellung unter die Betriebsleitung wäre ich nicht mehr unabhängig.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Unter dem oben genannten Umständen würde eine Unterstellung der Betriebsleitung mich handlungsunfähig machen. Bedeutet dies einen Vertragsbruch seitens des Geschäftsführers?
Nun wird geplant das ich der betr
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