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 Arbeitsrecht
Autor: Anonym (anonym)
Datum:   02.03.11 13:12

Sehr geehrter Damen und Herren,
Ich bin seit einen Jahr mit meine Freundin verlobt und wir wollen demnächst
heiraten. Sie ist Rumänische Staatsbürger und besitzt kein
arbeitsbewilligung. Was muss ich (nach dem wir heiraten) tun um eine
arbeitsbewilligung für sie zu bekommen? Ich besitze eine Daueraufenthalt EG
Karte und arbeite als Koch tätig.
Hochachtungsvoll,
Anonym

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 Re: Arbeitsrecht
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   02.03.11 23:50

Soferne ausreichende Unterhaltsmittel (die einen Sozialhilfebezug möglichst ausschließen) und eine Krankenversicherung vorliegen, hat Ihre Zukünftige Anspruch auf ein Aufenthaltsdokument namens "Anmeldebescheinigung".

Damit besteht jedoch aufgrund der Übergangsbeschränkungen für Rumänen und Bulgaren noch bis 31.12.2013 kein freier Arbeitsmarktzugang, dh eine unselbständige Erwerbstätigkeit ist nur aufgrund einer vom Dienstgeber zu beantragenden, quotenpflichtigen (und daher praktisch kaum erhältlichen) Beschäftigungsbewilligung möglich oder als sogenannte "Schlüsselkraft" (mit besonderen Qualifikationen und überdurchschnittlichem Einkommen).
Nach ununterbrochen zwölfmonatiger legaler Beschäftigung besteht freier Arbeitsmarktzugang (kann vom AMS auf Wunsch auch bescheinigt werden).

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