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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Josef (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 15.02.11 20:38
Habe eine elektro Heizung . Rauchfänge sind 2 beim Rauchfangkehrer gemeldet . Bei einen wird selten geheizt .Gekehrt wird max. 3 x im Jahr . Nun meine Frage . Bekomme einfach einen Erlagschein und gut is es .Warum gibt beim Rauchfangkehrer keine detaillierte Rechnung ? Ich weiß nie für was ich eigentlich bezahle .
Besten Dank in voraus.
Josef
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 16.02.11 23:10
Sofern es sich nicht entweder beim Erlagschein um eine Rechnung handelt und/oder diese Modalitäten vorab so vereinbart wurden, ist an sich nichts fällig das zu zahlen wäre.
Auch nach Ansicht des OGH müssen Rechnungen über Dienstleistungen ausreichend detailliert sein, damit die Fälligkeit eintreten kann.
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