Das Verzeichnis für Rechtsanwälte und Rechtsanwalts-Kanzleien

rechtsanwalt.at Forum

 Neues Thema  |  zum Anfang der Seite  |  Gehe zum Thema  |  Suche   Neueres Thema  |  Älteres Thema 
 Gehaltspfändung bei geringfügigem Einkommen
Autor: Katharina (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   19.10.10 14:32

Guten Tag!

Vor 4 Jahren hatte ich eine Unterhaltsverhandlung gegen meinen Vater geführt und wurde von den Kosten für einen Anwalt vom Gericht freigestellt.
Allerdings hatte mein Vater einen sehr guten Anwalt, ich eine Anwärterin, die folglich nach schon einem Jahr Unterhaltsprozess meinte, es wäre besser, einen außergerichtlichen Vergleich mit meinem Vater anzustreben.
Dies tat ich auch. Ich traf mich mit meinem Vater und beschloss mit ihm einige Bestimmungen. Wir schrieben einen Brief an das Gericht, dass wir uns geeinigt hätten. Daraufhin rief mich meine Anwältin an und fragte mich, ob ich das jetzt wirklich tun wollen würde. Ich bejahte, da es ein Rat von ihr selbst gewesen wäre und bekam Wochen darauf einen Bescheid, dass ich die Anwaltskosten übernehmen musste. Die 1500 Euro für den Prozess übernahm mein Vater, später erhielt ich noch einen Bescheid von meiner ehemaligen Anwaltskanzlei, dass ich ihnen 400 Euro schuldig bin.
Abgesehen davon, dass ich bis heute noch keine einzige Unterhaltszahlung von meinem Vater bekommen habe, trotz "außergerichtlichen Vergleich", bin ich nicht dazu im Stande diesen Betrag zu zahlen. Ich lebe gemeinsam mit meiner schwerkranken Mutter zusammen, die nur den Unterhalt auf das Existenzminimum von meinem Vater erhält.
Ich arbeite bei einem Möbelvertrieb und verdiene geringfügig - Grenze ~ 360 Euro.
Nun habe ich vom zuständigen Bezirksgericht eine Gehaltspfändung erhalten, obwohl ich geringfügig beschäftigt bin! Ich dachte bis zum Existenzminimum sei man pfändungsfrei! Ich habe bis jetzt versucht die Schule abzuschließen, was leider unter finanziellen Problemen nicht machbar war . Ab Oktober befinde ich mich in einem Selbststudium an der Universität Wien für eine Studienberechtigungsprüfung. (Bescheid für die Zulassung Ende September bei Antragsstellung März schon erhalten!)

Meine Frage lautet: Kann mir das Gericht tatsächlich mein gesamtes geringfügiges Einkommen von 360 Euro im November einfach wegnehmen - sodass ich mir nicht einmal mehr mein Essen leisten kann??? ....
Ich habe sogar die Befürchtung, dass mein Arbeitsgeber mir deswegen kündigen möchte, weil sein Antrag auf Kostenerstattung bei Gericht abgelehnt wurde!

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Gehaltspfändung bei geringfügigem Einkommen
Autor: Mag. Leitner, 1050 Wien (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum:   19.10.10 16:53

Sehr geehrte Frau Katharina!

Um Ihre abschließende Frage kurz und gut zu beantworten: Nein. Der unpfändbare Freibetrag nach § 291a EO iVm § 293 Abs. 1 lit. a ASVG beträgt derzeit € 783,99.

Sollten Sie allerdings lediglich als geringfügig beschäftigt angemeldet sein, tatsächlich aber darüber hinaus beschäftigt sein, wäre ein Ihrer Tätigkeit angemessenes Gehalt zu Grunde zu legen.

Angesichts des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wäre womöglich abzuklären, ob bzw. inwiefern Ihnen gegen Ihre Rechtsvertreterin ein Schadenersatzanspruch zusteht. Hierzu können Sie sich an die kostenlos angeboteten Amtstage bei den Bezirksgerichten wenden, oder aber Sie leisten sich einen Schadenersatzanwalt Ihrer Wahl.

Antwort zu dieser Nachricht
 Thread Ansicht   Neueres Thema  |  Älteres Thema 


 
 Antwort zu dieser Nachricht
 Ihr Name:
 Ihre E-Mail:
 Betreff:
  Code-Wort: Geben Sie folgendes Wort genau so ein, wie es hier steht:
Sende Antworten als E-Mail an die obige Adresse.