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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: S.E (---.yesss.at)
Datum: 20.11.09 13:22
Bsp.
Man wurde zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 10 Monaten verurteil mit einer Probezeit von 3 Jahren.
Wann erfolgt nun die Vertilgung der Straftat? Wann erscheint diese nicht mehr im Strafregister?
Mfg
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