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 Lohn- und Gehaltspfändung
Autor: Monika Prokosch (---.liwest.at)
Datum:   09.03.09 20:51

Wann muss der Arbeitgeber nach Einlangen einer Forderungsexekution an den Gläubiger
den pfändbaren Teil überweisen?

Bsp. Einlangen der Exekution am 10.02.09
Die Lohnabrechnung vom Jänner wird spätestens am 15.2.09 überwiesen.Also würde
sich ein Abzug bei der Jännerabrechnung noch ausgehen - oder muss man bis zur nächsten Lohnabrechnung warten.

Danke für die Hilfe

Monika



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 Re: Lohn- und Gehaltspfändung
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   10.03.09 15:19

Die Pfändung wird mit Zustellung der Exekutionsbewilligung an den Drittschuldner (hier: Dienstgeber) wirksam und erfaßt sämtliche Forderungen des Verpflichteten (hier: Dienstnehmers), die in diesem Zeitpunkt bereits fällig sind (also zB auch das Dezembergehalt, falls dieses noch nicht bezahlt wurde) - und bei der Gehaltspfändung außerdem auch alle erst künftig fällig werdenden Forderungen bis zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers.



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