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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: M (---.5.15.vie.surfer.at)
Datum: 15.02.09 16:33
Hallo,
habe vor 2 Monaten einen Laptop verkauft. Ich habe ihn nur selten benutzt, daher als gebraucht und verkauft.
Habe angegeben dass ein UMTS Modem eingebaut ist, da es mir so verkauft wurde.
Leider war dem nicht so, hat mir der Käufer gesagt. Ich habe es als mit solches verkauft.
Das tut mir natürlich leid, aber ich kann da nichts ändern. Ich wollte niemanden betrügen. Habe es im besten Gewissen verkauft.
Jedenfalls will der Käufer mich nun verklagen, oder 120 Euro von mir (das Modul kostet so viel)
Ich habe den Laptop für 330 Euro verkauft.
Habe vorgeschlagen das Gerät zurückzunehmen, und das Geld zurückzuerstatten, das will er aber nicht, da er schon einige Änderungen am Gerät vorgenommen hat. Display ausgetauscht, WLAN, Bluetooth...
mir kommt vor, der will mich "verarschen".
Ich habe keine Lust so viel Geld auszugeben, finde es nicht richtig.
Er sagt laut EU-Gesetz sei ich nun "dran". :(
Danke!
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