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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Sarah (91.112.98.---)
Datum: 12.01.09 11:45
Hallo!
Wer kann mir in dem folgenden Fall Info's geben......
Ich bin im Oktober mit meinem Lebensgefährten in ein Haus eingezogen (zur Miete). Leider haben wir bei der Hausbesichtigung (im September) noch nicht gesehen welche Mängel dieses Haus aufweist. Auch war es beim Besichtigungstermin sehr warm.
Nun aber mussten wir feststellen, dass wir trotz komplett aufgedrehter Heizungen und bei einem Monatsbetrag von 200,- Euro nur auf eine Raumtemperatur von 14°C kommen. Das Fenster im Essbereich ist täglich eingeeist (innen!).
Außerdem kommt aus den Leitungen nur rostiges Wasser (bei Warm-Einstellung). Das Wasser ist komplett vergilbt. Baden- bzw Zähneputzen ist mir nicht mehr möglich, da es mich ekelt. Außerdem bin ich schwanger und möchte nicht in rostigem Wasser baden oder meinen Mund mit rostigem Wasser ausspülen. Ich weiche derzeit auf mein Elternhaus aus, wenn ich mich duschen möchte. Zähneputzen geschieht nur mehr mit Mineralwasser und Leitungswasser trinken kommt auch nicht mehr in Frage.
Lässt man das Wasser abrinnen, legt sich eine gelblich-braune Brühe in der Badewanne bzw im Becken ab!
Nach Rücksprache mit unserem Vermieter hat er gemeint, dass er für die Heizkosten nichts kann.
Die Leitungen würde er durchspülen lassen.
Ein Fachmann, den wir hinzugezogen haben, hat uns sehr davon abgeraden die Leitungen zu spülen, da es voraussichtlich Wasserschäden bzw Rohrbrüche geben wird.
Der Vermieter will das trotzdem machen lassen.
Dem rostigen Wasser und der kalten 14°C Raumtemperatur nicht genug....einige Wände, sind feucht bzw schimmlig. Das haben wir vorher nicht gesehen, da zuerst noch Tapeten an den Wänden waren, die wir zwischenezeitlich entfernt haben. Da kamen die feuchten Wände zum Vorschein.
Meine Frage: Kann ich auf eine Entschädigung bzw Mietminderung bestehen? Auch für die restlichen 3 Monate (da es dem Vermieter bekannt war, er aber bislang nichts unternommen hat)?
Oder gibt es eine Mietminderung nach österreichischem Gesetz nicht?
Was sollen wir tun?
Bitte um Infos
Vielen Dank
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 14.01.09 20:01
Sie können
a) den Mietzins angemessen (bei völliger Unbrauchbarkeit des Bestandsobjekts sogar zur Gänze) mindern; und/oder
b) den verlangten Mietzins nur unter Vorbehalt der späteren Rückforderung (Achtung: muß innerhalb von drei Jahren geklagt werden !) zahlen; und/oder
c) den Vermieter auf Vertragszuhaltung klagen (also darauf, daß er Ihnen das Bestandsobjekt im vertraglich vereinbarten Zustand bereitstellt - das muß aber auch MÖGLICH sein !); und/oder
d) möglicherweise auch den Rücktritt vom Mietvertrag erklären; bzw. am besten
e) sich von Ihrer Rechtsschutzversicherung einen Anwalt zuweisen lassen, der Sie hier berät bzw. auch vertritt.
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