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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: user_pdc (---.a1.net)
Datum: 09.12.08 21:10
hallo,
ich hätte da eine frage.
wenn jemand eine telefonnummer (fällt ja unter stammdaten) an dritte weiter gibt, ist das doch strafbar oder?
eine person gibt um beruflich weiter zu kommen telefonnummern (von bekannten, allerdings unbekannte der firma) ohne die zustimmung derer weiter. kurz darauf wird man von der firma "angeworben" beziehungsweise beworben.
ich konnte die richtige zuordnung dafür im bundesverfassungsgesetz nicht finden.
was genau wären die konsequenzen für die person, die stammdaten weiter gibt?
wie genau lautet der absatz im verfassungsgesetz dazu?
könnte man rechtliche schritte erheben?
mir geht sowas nämlich ungeheuer am keks.
hoffe auf baldige und vertrauenswürdige antwort.
vielen dank,
user_pdc
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