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 Urkundenfälschung?
Autor: Elex (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   02.12.08 17:57

Hallo,

Ich bin neu hier und weiß nicht mehr weiter, ich hoffe jemand kann mir etwas helfen.

Ich habe mit meinem Schwager der bei einer Bank arbeitet ausgemacht das er mir bei einer Umschuldung hilft. Alles soweit so gut.

Nach ein paar Tagen verlangte er sämtlich Lohnzettel von mir Meiner Mutter und meiner Freundin.

Da es bei der Situation mit der Freundin in der Familie zu problemen kam und sie die arbeit wechselte ohne der famiele was zu sagen gab es keine Lohnzettel von ihr.

Blöd genug wie ich war dachte ich ich nehme einfach alte lohnzettel und ändere einfach den Monat.

Als mich mein Schwager anrief und mich fragte warum das geld nicht auf ihrem konto war gestand ich ihm alles...

Anscheinend droht mir jetzt eine Anzeige wegen Urkundenfälschung.

Die Lohnzettel wurden eingescannt und bearbeitet. Ohne Böse absicht. Ich hätte dabei nichts verdient...

Ich hoffe das mir jemand helfen kann bei dieser Situation. Und ob es wirklich so schlimm aussieht für mich.

MfG

Elex



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 Re: Urkundenfälschung?
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   03.12.08 23:39

Eine Urkundenfälschung begeht unter anderem, wer eine echte Urkunde verfälscht oder eine falsche Urkunde herstellt und dabei den Vorsatz hegt, daß diese Urkunde im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechts oder einer Tatsache verwendet werde; ebenso umfaßt das Delikt auch die bewußte Verwendung einer falschen oder verfälschten Urkunde.

Darauf, ob der Täter aus der Ver-/Fälschung bzw. Verwendung irgendeinen Vorteil hätte ziehen können, kommt es nicht an.
Die §§ 223 f. StGB haben ausschließlich die Sicherheit und Verläßlichkeit des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit Urkunden im Auge.

Sollte der Täter die Urkundenfälschung mit dem Vorsatz begangen haben, sich oder jemand anderem dadurch einen Vermögensvorteil zu verschaffen (in Ihrem Fall etwa, weil ansonsten eventuell die Mittel für die Umschuldung nicht zur Verfügung gestellt würden), käme auch noch eine Strafbarkeit wegen Betruges in Betracht.
Betrug ist eine in Bereicherungsabsicht begangene Täuschung eines anderen über Tatsachen, die den anderen zu einer Handlung oder Unterlassung veranlaßt, welche ihn oder einen Dritten im Vermögen schädigt (in Ihrem Fall zB durch die Zurverfügungstellung von Mitteln für eine Umschuldung, ohne daß tatsächlich die erforderlichen allseitigen Verhältnisse wie Haushaltseinkommen odgl. vorliegen).

Da die verfälschte Urkunde in Ihrem Fall bereits in den Rechtsverkehr gelangt ist, liegt mindestens bereits ein strafbarer Versuch vor, wobei die Strafrahmen für den Versuch und für die vollendete Tat ident sind.
Daß eine Tat letztlich im Versuchsstadium stecken geblieben ist, oder daß der Täter selbst durch seinen rechtzeitigen Rücktritt vom Versuch bzw. von der weiteren Tatausführung Schlimmeres verhindert hat, kann höchstens als Milderungsgrund in die Strafbemessung einfließen, hebt aber die Strafbarkeit als solche nicht mehr auf.



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 Re: Urkundenfälschung?
Autor: Elex (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   04.12.08 05:44

Also auch wenn Ihr Lohnzettel mit der Umschuldung gar nichts zu tun hätte?

Achja die Mittel für die Umschuldung wären auch ohne meiner Freundin zur Verfügung gestellt worden.

Bzw sie hat ja jetzt einen neuen Lohnzettel. Da verdient sie ähnlich viel wie beim damaligen Job.

Ändert das was an der Sache?

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 Re: Urkundenfälschung?
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   04.12.08 16:47

Nein, Fälschung bleibt Fälschung, und aus Spaß habe Sie's ja auch nicht gemacht.

Bei einer Fälschung kommt es auch nicht auf die Richtigkeit des Inhalts der Urkunde an, sondern nur auf deren Echtheit.
"echt" ist eine Urkunde aber nur dann, wenn sie von demjenigen stammt, der zu ihrer Ausstellung befugt war (und Sie sind nun einmal nicht der Arbeitgeber Ihrer Freundin ...).

Im übrigen wird der Lohnzettel ja ebenfalls nicht bloß aus Neugier von Ihnen verlangt worden sein, oder ?



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