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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Valerie Hofbauer (---.dynamic.xdsl-line.inode.at)
Datum: 22.09.08 19:22
Hallo!
mein vater hat mir vor einigen jahren ein grundstück geschenkt. zu diesem zeitpunkt war jedoch schon klar, dass mein vater an einer unheilbaren krankheit leidet und mein vater daher möglicherweise in einigen jahren zu einem pflegefall werden "könnte".
ich habe gehört dass der sozialhilfe verband oberösterreich diese schenkung wieder zurückfordern kann, weil mein vater zum zeitpunkt der schenkung bereits wusste, dass er möglicherweise einmal ein pflegefall werden könnte. stimmt das bzw. gibt es eine verjährungsfrist oder absicherungsmöglichkeit?
vielen dank für die antwort!
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Antwort zu dieser Nachricht
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