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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Mahmoud Mohamed (---.adsl.alicedsl.de)
Datum: 24.07.08 11:58
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe am 31.07. eine Whgsübergabe und möchte wissen, o b ich laut neues Gesetz die Wände trotzdem renovieren muss?
Im Mietvertrag steht, Bad, Küche Flur alle 3 Jahre und die weiteren Räume alle 5 Jahre. Der Mietvertrag wurde am 02.05.2006 unterzeichnet.
Ich bvedanke mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Mohamed
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