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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Hugo (---.30.11.vie.surfer.at)
Datum: 14.04.08 14:40
Hallo, ich wurde im SS am ersten Studientag (4.3) beim schwarzfahren erwischt. (in der Nightline) Das Problem war dass die UNI mir mein Studienblatt+bestätigung für das Semester erst am 10.3 zugeschickt hat und ich mir so die Semesterkarte nicht kaufen konnte.. (Bundesrechenzentrum hat meine im Jänner bezhlte Studiengebühr anscheinend fehlgebucht) Nach den Osterferien 31.3 hab ich mir dann die Karte gekauft, und bin mit ihr und der Bestätigung der Uni dass ich erst zu einem späterem Zeitpunkt meinen Ausweis usw. bekommen hab zum Erdberg gefahren.. in der Hoffnung dass sie die Sache in einer Art Kulanzlösung fallen lassen... aber nein keine Chance.. muss sogar das doppelte wegen Verspätungsgebühren bezahlen... aber dafür hab ich eine Ratenzahlung angeboten bekommen... ;)
Naja, jetzt bin ich ein bisschen sauer und hab mir die Tarifbestimmungen mal durchgelesen..
Zitat:
"9. Semesternetzkarten für Hochschüler
a) Allgemeines
.... Sie berechtigen zu beliebig vielen Fahrten an ALLEN Tagen in der Kernzone (Zone 100) während der auf der Wertkarte ersichtlichen Gültigkeitsdauer... "
Nunja so kam ich auf den utopischen Gedanken, da auf der Semesterkarte steht Gültigkeit: "01.03.2008-30.06.2008" und das Kaufdatum vom 31.03.2008, ob diese Karte nicht auch rückwirkend wie in den Tarifbestimmungen steht Wirksamkeit erlangt, und so die "Mehrgebühr" nicht eigentlich entfallen müsste?
Was meint ihr ist die Argumentation von rechtlichen Standpunkt irgendwie haltbar?
lg Hugo
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