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 Streit-Anzeige-Rückzug
Autor: Forstner (---.liwest.at)
Datum:   02.03.08 08:43

Hallo an alle !

Ich habe eine Frage.
Ich hatte mit meiner Freundin streit, es kam dabei zu einer Handgreiflichen auseinandersetzung.
Darauf bin ich sofort ins Krankenhaus und habe sie Angezeigt.
Bei der Polizei wurde nun meine aussage dokumentiert.
Als ich ihr das Mitteilte fuhr sie ebenfalls in Krankenhaus.

Am nächsten Tag haben wir Tel und wir haben uns geeinigt, dass wir die Sache unter uns lösen möchten und nicht vor dem Gericht!

Beide Personen haben am Körper Merkmale die auf eine Auseinandersetzung hinweisen.

Nun meine Frage , was passiert wenn wir beide zur Polizei gehen und bestätigen, dass wir das im Guten lösen möchten?

Danke für alle antworten



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 Re: Streit-Anzeige-Rückzug
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   02.03.08 17:32

(Absichtliche) Körperverletzung ist ein Offizialdelikt, d.h. es ist auf Kenntniserlangung (durch wen und wie immer) von Amts wegen zu verfolgen. Eine Zurückziehung der Anzeige ist nicht möglich.

Bloß fahrlässige (also unabsichtlich, versehentlich, aus Unachtsamkeit zugefügte) Körperverletzung ist unter Angehörigen, zu denen auch Lebensgefährten zählen, ein Ermächtigungsdelikt, d.h. zur Strafverfolgung ist die Ermächtigung des Geschädigten erforderlich, die auch wieder zurückgezogen werden kann.

Zwischen Absicht (Vorsatz) und Fahrlässigkeit unterscheidet der Mißhandlungsvorsatz des Täters, d.h. es genügt zum Vorsatz, daß der Täter das Opfer mißhandeln wollte und dabei die Zufügung einer Verletzung auch bloß in Kauf genommen hat.

Verzeihung ist ein Milderungsgrund und kann ebenso wie geringfügige Tatfolgen zur Anwendung der Diversion führen, d.h. die Staatsanwaltschaft sieht zB gegen Zahlung einer Geldbuße oder Anordnung von Begleitmaßnahmen (zB Aggressionstherapie), sowie unter Setzung einer Probezeit von einem Strafantrag ab oder hält diesen nicht aufrecht.



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