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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Michelle (85.127.118.---)
Datum: 18.11.07 11:35
Hätte da folgende Frage.Ein lieber Freund von mir hat mit einer Frau die mittlerweile verheiratet ist Zwillinge.Sie hat ihm leider dazu gebracht ein Schriftstück zu unterschreiben das die Zwillinge den Familiennamen von ihrem jetztigen Mann bekommen.Das dies ein Fehler von ihm war ist mir klar. Jetzt würde ich gerne wissen ob es irgendwelche Möglichkeiten gibt oder Rechte die Alimente zu kürzen oder streichen. Das Sie freiwillig nicht verzichten wird ist mir klar, denn von dem Geld lebt man ja schön.Wenn es eine Stelle gibt wo er sich hinmelden kann wär das super.
Herzlichen Danke im voraus
Michelle
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 18.11.07 17:47
Kindesunterhalt ("Alimente") ist ein Anspruch der Kinder und nicht der Kindsmutter.
Daß die Kindsmutter nunmehr mit jemand anderem zusammenlebt, berührt den Geldunterhaltsanspruch der Kinder gegen deren Vater weder dem Grunde noch der Höhe nach. Die Zahlungspflicht des Geldunterhaltspflichtigen richtet sich vielmehr nach dem (altersabhängigen) Regelbedarf der Kinder und nach dem vom Unterhaltspflichtigen erzielbaren Einkommen unter Berücksichtigung allfälliger weiterer Sorgepflichten.
Damit, was die Kindsmutter macht bzw. auch mit wem, hat das also nichts zu tun.
Ebenso auch nicht damit, welchen Familiennamen die Kinder führen, weil es sich bei einer derartigen Namensänderung um eine Maßnahme im Interesse des Kindeswohles handelt (um dem Kind die Integration in seine nunmehrige Familie zu erleichtern).
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