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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Steindl Hans (---.kufstein.xdsl-line.inode.at)
Datum: 15.11.07 12:39
Hallo,
wir sind eine Familie mit 2 Kindern, wovon der Ältere von seinem "Stief-Opa" sexuell mißbraucht wurde. Dies kam natürlich zur Anzeige scheiterte aber dann im Vorverfahren, da unser Sohn noch so jung war, dass er sich verbal nicht gut genug äußern konnte, Beweise sind zu Hauf vorhanden waren, leider jeder einzelne nicht konkret genug.
Meine Frage: Angenommen ich und meine Frau würden in einem Unfall sterben - wer hat dann das Sorgerecht für unsere Kinder.
Von meiner Seite aus gibt es auch noch Großvater und meine Schwester mit Familie - die dafür in Frage kommen.
Wir wollen nur, dass die Kinder auf keinen Fall zur Familie meiner Frau zurück kommen.
Muß man das testamentarisch festlegen, oder ist das auf Grund der Anzeige sowieso ausgeschlossen?
Wenn doch, wohin geht man - Anwalt, Notar?
Bedanke mich für die Info
Hans
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 15.11.07 16:40
Siehe dazu bereits den Thread "Wem werden die Kinder zugesprochen, wenn .." vom 03./04.10.2006
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