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 Extreme Heizkostenabrechnung - Wie lange Nachverrechnung möglich ?
Autor: Daniel Brantner (---.htl-vil.ac.at)
Datum:   18.10.07 13:14

Hallo und guten Tag.

Und zwar habe ich eine Frage:
Wie lange können Heizkosten REAL nach verrechnet werden? Mein ehemaliger Mietvertrag lief nämlich unter dem MRG (= Mietrechtsgesetz), und dort steht eindeutig, dass bis Mitte des Folgejahres nach verrechnet werden MUSS.

Jedoch man liest bzw. hört auch teilweise, dass bis zum Ende des Folgejahres nach verrechnet werden kann.
Was stimmt denn da jetzt wirklich?

Fallbeschreibung:

Ich habe leider letztes Jahr zum Jahreswechsel (es war der 28.12.2006 glaube ich -> der Streit läuft schon länger; kommt aber erst jetzt richtig zum Gespräch nach meinem Auszug aus der Wohnung) eine Heizkostenabrechnung für die Jahre 2005 und 2006 erhalten. Und zwar waren es knappe 4400€ (!)

Der Mietvertrag lief seit ca. Anfang September 2004 (bis vor kurzem = September 2007), und wir haben seit dem Mietbeginn keine Jahresendabrechnungen oder ähnliches (Heizabrechnung) zu gestellt bekommen (bis zum 28.12.06).

Daher auch meine oben gestellte Frage.
Denn ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, dass man nach fast 2,5 Jahren die erste Endabrechnung für die Heizung bekommt, und auf ein mal > 4000€ nach zahlen muss. (Ohne Vorwarnung ...)

Die Wohnung liegt sehr ungünstig (und ist ein sehr schlecht isolierter Altbau). 3 Außenwände. Darüber das Dach. 5 Heizkörper (über jedem ein 3-fach Fenster-Block) mit Wasserumlauf die Außenwände entlang. Größe: ca. 68m²

Wäre über jede Rückmeldung bzw. Hilfe mehr als erfreut, da durch die "sinnvollen" Öffnungszeiten von Mietervereinigung, gratis Rechtsberatungsstellen und Co. heute bzw. morgen sowieso so gut wie nicht´s mehr möglich ist ...

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Brantner



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