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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: WH (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 13.10.07 15:06
Hallo.
Ich habe vor kurzem einen PKW als Zweitauto von Privat gekauft. Da ich diesen aber wider erwarten doch nicht benötige möchte ich ihn weiterverkaufen.
Nun meine Frage: Da das Fahrzeug ja nie auf mich zugelassen war, was benötige ich (Beglaubigung, ...?) damit der Käufer meines Fahrzeuges dieses auch problemlos anmelden kann?
Vielen Dank.
mfG
WH
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 14.10.07 18:42
Es genügt, wenn sich die Eigentümerkette vom letzten Typenschein-Eintrag über Kaufverträge nachweisen läßt; anstelle einer Beglaubigung der Unterschriften (die aber auch im Normalfall bei Vorliegen eines Kaufvertrages mit dem letzteingetragenen Eigentümer nicht notwendig ist, sofern keine Zweifel bestehen) sollte auch die Kopie von Reisepaß, Personalausweis oder Führerschein des Verkäufers genügen.
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