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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Manuela E. (---.versanet.de)
Datum: 02.07.07 20:43
hallo zusammen.
mein problem ist folgendes:
anfang des jahres habe ich eine songproduktion bei einem produzenten angefangen. es wurden 3 raten bezahlung abgemacht, an die ich mich gehalten habe. das geld wurde 3 mal per post (wertbrief, einschreiben verschickt) beim drittenmal wurde behaubtet es sei aus dem umschlag geklaut worden. es wurde recherchiert aber die post nimmt sich nichts davon an. jetzt verlangt der produzent diese summe von mir nochmal. was ich aber nicht einsehe, da ich ja dann doppelt bezahlt hätte und wer gaantiert mir das das geld wirklich geklaut wurde. hat er ein recht darauf das geld nochmal zu verlangen?
danke und lieben gruss manuela
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 05.07.07 14:32
Geldschulden sind Bringschulden.
Der Schuldner hat die Erfüllung zu beweisen (hier zB durch einen Nachforschungsauftrag bei der Post) und nicht der Gläubiger die Nichterfüllung.
Sollte die Wertsendung beschädigt/unvollständig eingelangt und die Schuld daher nicht getilgt worden sein, so besteht der Anspruch des Gläubigers auf Zahlung weiterhin, der Schuldner kann sich aber nach Maßgabe der Post-Beförderungsbedingungen an der Post schadlos halten.
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