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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Reinhard Hofmann (193.170.250.---)
Datum: 21.06.07 15:12
Hallo liebe Forum-User,
Folgender Fall:
Ich wurde vor etwas mehr als drei Jahren von einem bekannten Wiener Abschleppunternehmen von einem Privatgrundstück geholt. Mein Fehler, soweit, so klar.
Um mein Auto zu bekommen, musste ich dort einen beträchtlichen Geldbetrag bezahlen, was ich, weil ich dachte, das müsse so sein, auch getan habe.
Nach Abschluss meine Jus-Studiums ist mir jetzt klar, dass ich natürlich keine Verpflichtung hatte, dort etwas zu bezahlen.
Ich plane jetzt, mir das Geld zurückzuholen (§ 1431 ABGB). Passieren kann mir nichts, da der Anspruch des Abschleppunternehmens gegen den Auftraggeber aus seinem Werkvertrag mittlerweile verjährt ist.
Kann mir jemand hier sagen, ob er meiner Rechtsansicht folgen würde oder eher nicht?
lg
Reinhard
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