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 Konkursverfahren - Dauer der Exekution
Autor: AnnaW (195.3.113.---)
Datum:   21.05.07 21:33

Hallo!
Ich habe gerade versucht mir Infos über den Verlauf nach einem Konkurs im Internet rauszusuchen. Finde aber leider nicht das was ich benötige.
Folgende Frage:
Wenn im Jahr 2000 eine Firma in Konkurs gegangen ist, der Ausgleich wurde nicht geschafft da die 20%ige Quote nicht aufgebracht werden konnte. Egal - die Firma ging in Konkurs. Der Firmeninhaber von damals ist mittlerweile in Pension. Seine Pension wird allerdings monatlich aufs Existenzminimum gepfändet. Meine Frage: Wielange wird jemand nach einem Konkurs gepfändet - gibts hier eine Frist von Jahren oder wird man bis zum Tod gepfändet? Hat so jemand nie mehr die Möglichkeit ein normales Leben zu führen, und wird so jemand tatsächlich bis zum Lebensende aufs Existenzminimum gepfändet? Eine Antwort wäre sehr hilfreich. Herzlichen Dank!
MfG
Anna W.

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 Re: Konkursverfahren - Dauer der Exekution
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   21.05.07 22:28

Grundlage jeder Pfändung kann nur ein sogenannter Exekutionstitel sein, also ein zu einer bestimmten Leistung (zumeist Zahlung) verpflichtendes Gerichtsurteil.

Gepfändet werden kann immer nur derjenige, der im Exekutionstitel steht, und zwar 30 Jahre lang.

Gelingt es innerhalb dieser Frist nicht, die Forderungen vom Schuldner einzubringen, erlöschen diese; d.h. der Schuldner kann sie zwar weiterhin begleichen (sie bleiben als sogenannte "Naturalobligationen" bestehen) und versehentlich Beglichenes auch nicht mehr zurückfordern, eine Exekution ist dann aber nicht mehr möglich.

Stirbt der Schuldner vor Ablauf der 30-Jahres-Frist, ohne daß die Forderungen getilgt sind, so haftet sein Nachlaß bzw. unter Umständen auch seine Erben.

Es steht dem Schuldner aber jederzeit frei, wenn er seine Verbindichkeiten nicht erfüllen kann, den sogenannten Privatkonkurs anzumelden. Er kann dann entweder mit den Gläubigern einen Ausgleich vereinbaren (dh. einen bestimmten Prozentsatz binnen bestimmter Zeit zu begleichen), oder es kommt zum sogenannten bschöpfungsverfahren, wenn die Gläubiger nicht zustimmen; diesfalls gelangt das Vermögen zugunsten der Gläubiger zur Verwertung und es müssen vom Schuldner innerhalb von sieben Jahren mindestens 10 % aller Forderungen beglichen werden (die so lange auch nicht in Exekution gezogen werden können); wird diese Mindestquote erreicht, oder ist dies ohne Verschulden des Schuldners nicht der Fall, so ist vom Gericht die Restschuldbefreiung zu erteilen und alle Restforderungen sind erloschen.



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 Re: Konkursverfahren - Dauer der Exekution
Autor: Marina (---.w83-197.abo.wanadoo.fr)
Datum:   16.01.08 23:19

In meinem Fall gehe ich davon aus, dass der Schuldner dann den Privatkonkurs anmelden würde, denn die Einnahmen aus seinem gutgehenden Immobiliengeschäft könnten ja dann 30 Jahre gepfändet werden.
Wenn aber keine Einigung erzielt wird und das Abschöpfungsverfahren beginnt,ist offiziell kein Vermögen vorhanden.
Gepfändet darf auch nicht mehr werden.
Immerhin wären dann 10% über 7 Jahre etwas besser als die zur Zeit angebotenen 5% über 5 Jahre.



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