|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: Volker Schuster (---.opaltelecom.net.80.13.84.in-addr.arpa)
Datum: 15.05.07 12:33
Hallo,
ich habe ein Problem mit einem Anwalt. Ich habe mich telefonisch an einen Anwalt gewandt mit der bitte um eine Angebot. Anschliessend habe ich die folgende email an diesen Anwalt Geschickt.
"Hallo Herr xxxxxxxx
anbei sende ich Ihnen wie telefonisch besprochen die Vertragsvorlage.
Nette Gruesse Nach Austria"
Als naechstes erhielt ich die Kommentare des Anwaltes ohne vorheriges Angebot und eine Rechnung ueber mehr als 600,- Euro.
Muss ich dieses Honorar Zahlen oder nicht?
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 15.05.07 17:26
Siehe dazu schon das Thema "Anwaltskosten für Anfrage ?" vom 03.05.2007.
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|
Autor: Volker Schuster (---.opaltelecom.net.80.13.84.in-addr.arpa)
Datum: 15.05.07 18:55
Danke fuer die Antwort, es ist mir jedoch immer noch nicht klar ob eine Anfrage fuer ein Angebot und die damit verbundene Sendung des Vertrages als Anfrage fuer eine Auskunft gilt. Ich habe ausdruecklich um ein Kostenangebot gebeten und in diesem Zusammenhang klar zum Ausdruck gebracht, dass die Auftragsvergabe zur Pruefung des Vertrages erst nach Pruefung des Angebotes entschieden werden sollte.
Danke fuer die Hilfe
Volker Schuster
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|