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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Markus (---.liwest.at)
Datum: 03.05.07 17:12
Hallo!
Ich habe vor einigen Monaten einen Anwalt gebeten, mir ein unverbindliches Angebot über die Möglichkeiten einer eventuellen Klage eines zahlungsunwilligen Kunden zu machen. Er schrieb mir auf mein Mail kurz zurück, was man in diesem Fall in Betracht ziehen könnte. Da ich den Kunden schließlich doch noch außergerichtlich zur Zahlung bringen konnte, war der Fall somit erledigt - dachte ich zumindest. Heute fand ich eine Rechnung für "Beratungskosten" dieses Anwaltes in Höhe von 200 Euro (!!!) in meinem Briefkasten vor.
Darf er das überhaupt, ohne mich vorher über etwaige Kosten informiert zu haben?
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 13.05.07 19:36
Zunächst ist zu fragen, was mit "unverbindlich" im Kontext Ihrer Anfrage gemeint war :
"Unverbindlich" kann bedeuten "unentgeltlich", aber auch zB bloß "oberflächlich" (zB Reparatur-Voranschlag ohne Zerlegen), oder aber auch unter Vorbehalt einer späteren Auftragserteilung.
Soferne Sie tatsächlich ausdrücklich nur eine "unentgeltliche" Auskunft bekommen wollten, ist kein entgeltlicher Vertrag zustande gekommen.
Soferne Sie allerdings auf die erste "unverbindliche" Auskunft hin noch ein- oder mehrmals nachgefragt haben, oder sofern Sie in Ihrer/n Anfrage/n nicht deutlich gemacht haben, daß Sie eine unentgeltliche Auskunft möchten, oder auch sofern Sie bloß "unverbindliche" Tipps haben wollten, aber noch keine eingehende Problemanalyse, gilt im Zweifel Entgeltlichkeit als vereinbart, wobei nach der ständigen Rechtsprechung gemäß § 1152 ABGB ein Honorar bis zu der im Rechtsanwaltstarifgesetz und in den Autonomen Honorar-Kriterien der Rechtsanwälte vorgesehenen Höhe verlangt werden darf.
Eine vorherige Information über die Höhe dieser Kosten ist diesfalls nicht notwendig.
P.S.:
Die kostenlose "erste anwaltliche Auskunft" wird zwar auch von manchen Anwälten als Service angeboten, es gibt sie aber an sich nur bei den örtlichen Anwaltskammern.
Wenn Sie sich daher mit einem fachlichen Problem an einen Anwalt wenden, der dieses Service nicht ausdrücklich anbietet (zB auf seiner Homepage), so müssen Sie im Fall einer Antwort mit Kosten rechnen, außer Sie haben vorab klargestellt, daß Sie nur eine unentgeltliche Auskunft möchten.
(Der Unterschied besteht auch in der Haftung: Für die Richtigkeit bezahlter Auskünfte haftet der Anwalt,)
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