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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Homus (---.3.14.vie.surfer.at)
Datum: 10.04.07 13:47
Folgendes Problem: Nach Auflösung des gemeinsamen Haushalts habe ich ihr eine Summe unterschrieben, die ich ihr bis April zurück zahlen wollte!
Heute stehen wir in E-mail kontakt (ist dieser bei Gericht gültig?) weil sie mehr Geld verlangt und droht mir (alles per Email) mit einem gerichtlichem Verfahren bei Nichtzahlung - da ich einmal eine Wegweisung dank ihr bekam!
Kann sie das durchsetzen? Wegweisung ist Einenhalb Jahre her, ist das nicht Erpressung? Welche Rechte habe ich??
Mit freundlichen Grüßen
Homus
P.S: Vielen Dank im Voraus!
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